Deren Ursachen zu erfassen, zu analysieren, zu bewerten und Vorschläge zu deren Beseitigung aus den Untersuchungsergebnissen abzuleiten erfordert eine Sachverständigenleistung in Form von Gutachten oder gutachterlichen Stellungnahmen.
Ob als Privat-, Gerichts- oder Schiedsgutachten oder als Entscheidungsgrundlage für eine ganzheitliche Instandsetzungsplanung – jedes Gutachten muss plausibel, aussagekräftig und nachvollziehbar sein. Eine wichtige Voraussetzung dazu ist die Erfassung des Istzustandes und der Vergleich mit dem geschuldeten Sollzustand. Durch die Kooperation mit erfahrenen Partnerbüros können größere Dienstleistungseinheiten gebildet und die Zusammenarbeit verschiedener Spezialisten und Professionen gefördert werden. Dies erleichtert die Bearbeitung komplexer Aufträge, die Ausnutzung bereits vorhandener Ressourcen und eine überregionale Präsenz.
Schäden am Bau machen vor Ländergrenzen nicht Halt. Daher erfolgt die sachverständige Tätigkeit europaweit (Österreich/Schweiz/Frankreich/Spanien u.a.).