Coronavirus-Krise

Sachverständigentätigkeit

Die Coronavirus-Krise bestimmt seit fast zwei Jahren unser privates und berufliches Leben. Die Herausforderungen, die an uns alle gestellt werden, sind immens und haben spürbare Konsequenzen in allen Lebensbereichen, beruflich wie privat. Insbesondere um das Infektionsrisiko zu minimieren. 

In den Coronaverordnungen der Bundesländer sind die Schlüssel-Kennzahlen definiert, die darüber entscheiden, welche behördlich angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und Auflagen im täglichen Leben zu berücksichtigen und einzuhalten sind. Das gilt auch für Situationen auf Baustellen, in Immobilien, bei Objektbesichtigungen usw. Unter bestimmten Bedingungen können Ortstermine durchgeführt werden, insbesondere wenn die Anzahl der Beteiligten minimiert ist. 

Gerichtliche Ortstermine finden wieder statt. Private Baustellen- oder Objekttermine können von unserem Ingenieur- und Sachverständigenbüro durchgeführt werden, wenn die Verantwortlichen – Bauherrschaft, Eigentümer, Bauleitung usw. – die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt und dokumentiert haben. Eine Hilfestellung dazu ist die Kurzhandlungshilfe BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - zur Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Handwerker/Beschäftigte im Kundendienst (Coronavirus SARS-CoV-2), Stand 07/2020, 

Dieses Dokument wird zusammen mit den aktuellem Honorar- und Kostensätzen zusammen mit der Auftragsbestätigung explizit mit dem jeweiligen Auftraggeber vereinbart. Sollten die Maßnahmen der berufsgenossenschaftlichen Handlungshilfe nicht erfüllt sein oder sich während des Ortstermins ändern, wird der Ortstermin nicht durchgeführt bzw. abgebrochen. Die angefallenen Kosten trägt der Auftraggeber.

Nur dieses Vorgehen gewährleistet allen Beteiligten, dass in dieser gesundheitlichen Krisenzeit unter den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen sachverständige Dienstleistungen erbracht werden können.

Zur Unterstützung steht Ihnen die Kurz-Handlungshilfe BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - zur Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Baustellen (Coronavirus SARS-CoV-2) als PDF-Dokument zur Verfügung.

Bei Baustellenterminen, Besprechungen, Jours Fix usw., die nicht im Freien, sondern in geschlossenen Räumen stattfinden, muss eine ausreichende Lüftung in entsprechenden Intervallen durchgeführt werden. Nicht nur, um das Coronavirus-Risiko zu reduzieren, sondern auch, um eine gute Luftqualität zu gewährleisten. Denn Wasserdampf, Kohlendioxid, Schadstoffe, Gerüche usw. müssen ebenfalls regelmäßig abgeführt werden. Die Berufsgenossenschaft Bau hat dazu eine Lüftungscheibe samt Bedienungsanleitung online gestellt (sie kann auch als analoge Drehscheibe bezogen werden), damit man weiß, was zu tun ist, um die Luft zu reinigen. Man muss einfach die Raumgröße und die Anzahl der anwesenden Personen eingeben und schon kann man auf der Rechenscheibe die erforderliche Lüftungsfrequenz ablesen. Dabei lässt sich zwischen leichter, überwiegend sitzender, mittelschwerer und schwerer Tätigkeiten unterscheiden.

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