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***** Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Krise - Stand Dezember 2020 *****
Die Coronavirus-Krise hat unser Leben derzeit fest im Griff. Die Herausforderungen, die an uns alle gestellt werden, sind immens und haben spürbare Konsequenzen in allen Lebensbereichen, beruflich wie privat. Insbesondere um das Infektionsrisiko zu minimieren.
Dazu müssen viele behördlich angeordnete Sicherheitsvorkehrungen und Auflagen im täglichen Leben berücksichtigt und eingehalten werden. Das gilt auch für Situationen auf Baustellen, in Immobilien, bei Objektbesichtigungen usw. Unter bestimmten Bedingungen können Ortstermine durchgeführt werden, insbesondere wenn die Anzahl der Beteiligten minimiert ist.
Gerichtliche Ortstermine finden daher derzeit nicht statt. Private Baustellen- oder Objekttermine können von unserem Ingenieur- und Sachverständigenbüro durchgeführt werden, wenn die Verantwortlichen – Bauherrschaft, Eigentümer, Bauleitung usw. – sämtliche Maßnahmen gemäß der Handlungshilfe BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - zur Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Handwerker/Beschäftigte im Kundendienst (Coronavirus), berücksichtigt und dokumentiert haben.
Dieses Dokument wird zusammen mit unseren aktuellen Honorar- und Kostensätzen zusammen mit der Auftragsbestätigung explizit mit dem jeweiligen Auftraggeber vereinbart. Sollten die Maßnahmen der berufsgenossenschaftlichen Handlungshilfe nicht erfüllt sein oder sich während des Ortstermins ändern, wird der Ortstermin nicht durchgeführt bzw. abgebrochen. Die angefallenen Kosten trägt der Auftraggeber.
Nur dieses Vorgehen gewährleistet allen Beteiligten, dass in dieser gesundheitlichen Krisenzeit unter den erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen sachverständige Dienstleistungen erbracht werden können.
Bei Baustellenterminen, Besprechungen, Jours Fix usw., die nicht im Freien, sondern in geschlossenen Räumen stattfinden, muss eine ausreichende Lüftung in entsprechenden Intervallten durchgeführt werden. Nicht nur, um das Coronavirus-Risiko zu reduzieren, sondern auch, um eine gute Luftqualität zu gewährleisten. Denn Wasserdampf, Kohlendioxid, Schadstoffe, Gerüche usw. müssen ebenfalls regelmäßig abgeführt werden. Die Berufsgenossenschaft Bau hat dazu eine Lüftungscheibe samt Bedienungsanleitung online gestellt, damit man weiß, was zu tun ist: Man muss einfach die Raumgröße und die Anzahl der anwesenden Personen eingeben und schon kann man auf der Drehscheibe die erforderliche Lüftungsfrequenz ablesen. Dabei lässt sich zwischen leichter, überwiegend sitzender, mittelschwerer und schwerer Tätigkeiten unterscheiden.